Arbeiten in den Niederlanden
Arbeitsmarkttrends
Die weltweite Wirtschaftskrise hat auch die Unternehmen in den Niederlanden stark getroffen – vor allem den Wohnungsbau und die Logistikbranche. Nach Angaben der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) wird sich die Lage im Wohnungsbau voraussichtlich bis 2011 nicht ändern. In der Transport- und Logistikbranche ist dagegen für die zweite Hälfte des Jahres 2010 mit einer Entspannung zu rechnen.
Der Arbeitsmarkt hat die Krise dank eines hohen Kündigungsschutzes und flexibler Arbeitszeitregelungen bisher gut überstanden. Die Niederlande glänzen mit der niedrigsten Arbeitslosenquote aller 27 EU-Staaten: Innerhalb eines Jahres stieg sie von 2,8 Prozent auf lediglich 4,0 Prozent an (EU-Quote: 9,6 Prozent, Februar 2010). Auch bei den jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren verzeichnet das Land mit 7,3 Prozent die mit Abstand niedrigste Quote (EU-Durchschnitt: 20,6 Prozent). Frauen sind mit 3,9 Prozent etwas seltener arbeitslos als Männer (4,1 Prozent, alle Angaben Eurostat).
Experten erwarten, dass die Arbeitslosigkeit im Jahr 2010 weiter ansteigen wird. Für März 2010 meldete das Statistische Amt der Niederlande rund 113.000 freie Stellen – das sind 11.000 weniger als im Vorquartal. Dieser Stellenrückgang betrifft vor allem die nichtkommerziellen Dienstleistungen (minus 9.000 Vakanzen) einschließlich des öffentlichen Dienstes (minus 5.000).
Flexible Arbeitsverträge – etwa variable Stundenarbeitszeit pro Woche oder flexible Wochentageregelung – sind in den Niederlanden weit verbreitet und nehmen aufgrund der Krise weiter zu. Der Anteil befristeter Arbeitsverträge liegt über dem EU-Durchschnitt. Auch Zeitarbeit ist viel üblicher als in den meisten anderen EU-Ländern. Die Zeitarbeitsbranche hatte aufgrund der Krise zwar fast ein Drittel ihres Umsatzes eingebüßt, erholt sich aber bereits wieder."Flachere Hierarchien im Unternehmen, ein gutes Betriebsklima sowie bessere Verdienstmöglichkeiten sind häufig Anreize für deutsche Arbeitnehmer eine Stelle in den Niederlanden zu suchen.Im Vergleich zu Deutschland wird in den Niederlanden mehr Kreativität und Eigenständigkeit gefragt.Dies fängt schon bei der Bewerbung an – Initiativbewerbungen sind in den Niederlanden eine gute Bewerbungsstrategie. Das Vorstellungsgespräch findet häufig in einer „lockeren“ Gesprächsatmosphäre statt – man sagt schnell „du“ zueinander.Berufserfahrung und Persönlichkeit haben hier einen höheren Stellenwert als Zeugnisse. Dies ist ein großer Vorteil für Seiteneinsteiger."
Raphaela Otto ist EURES-Beraterin in der ZAV-Auslandsvermittlung Dortmund
Qualifizierte Fachkräfte sind laut der DNHK in den meisten Branchen immer noch sehr gefragt: International tätige Unternehmen fast aller Branchen suchen Fachkräfte mit Deutschkenntnissen für die Bereiche Vertrieb und Administration. In sämtlichen technischen Bereichen werden Ingenieure, Techniker und qualifizierte Handwerker eingestellt, im Bildungsbereich Deutschlehrer, aber auch Lehrkräfte anderer Fächer, sofern sie gute Niederländischkenntnisse mitbringen. In der Gesundheitsbranche mangelt es vor allem an Ärzten, Pflegepersonal und Zahntechnikern.
Schwieriger ist es momentan in Bauberufen, wobei auch hier immer noch Möglichkeiten für gut ausgebildete Fachkräfte bestehen. Wer im Logistikbereich arbeiten möchte, hat derzeit eher schlechte Chancen – dies gilt für Bewerberinnen und Bewerber aller Qualifikationsniveaus.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Niederlande einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang ohne Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden aufhalten.
Sie können sofort nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden eine Beschäftigung aufnehmen. Bürger eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates benötigen keine Aufenthaltserlaubnis (verblijfsvergunning), sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen bei der örtlichen Ausländerpolizei zu melden. Auch wenn sie nicht direkt benötigt wird, kann eine Aufenthaltsberechtigung bei bestimmten rechtlichen Aktivitäten nützlich sein. Manchmal fragen Arbeitgeber danach, bevor sie einen Vertrag mit einem Arbeitnehmer abschließen, aber auch Banken, wenn Sie ein Bankkonto eröffnen, sowie andere offizielle Institutionen. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde des Bürgeramtes (Burgerzaken) der Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen.
Falls Sie Arbeit suchen und noch keinen Arbeitsvertrag haben, brauchen Sie nur Ihren Pass in der Geschäftsstelle der Ausländerpolizei vorzulegen. Bei der Arbeitssuche gelten für Sie die gleichen Rechte wie für Bürger der Niederlande. Sie haben drei Monate Zeit, um in den Niederlanden eine Arbeit zu finden.
Für Staatsbürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können unter Umständen Übergangsregelungen gelten. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.
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Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die niederländischen Lebenshaltungskosten entsprechen in etwa den deutschen; in ländlichen Gebieten können sie teilweise darunter liegen. Bei den Benzinpreisen liegt das Nachbarland allerdings an der Spitze innerhalb der Europäischen Union. Brutto verdient man in den Niederlanden generell etwas weniger als in Deutschland, Steuern und Abgaben sind jedoch niedriger, so dass Arbeitnehmern netto gleich viel oder sogar etwas mehr übrig bleibt. In den niederländischen Großstädten lebt es sich allerdings ähnlich teuer wie in München oder Hamburg. Weil es kaum freie Wohnungen in kleinerer oder mittlerer Größe gibt, zahlt man oftmals um die 700 € Miete.Die Niederlande sind sehr dicht bevölkert, besonders in der Randstad, das ist das Dreieck zwischen Amsterdam, Rotterdam und Utrecht. Deshalb ist es schwierig, Wohnraum zu finden. Im Zentrum der großen Städte bezahlt man für 40 Quadratmeter etwa 620 € warm, dabei sind die Wohnungen eher schlechter als der deutsche Standard. Junge Leute wohnen meist in WGs."
Tanja Rupp, Customer Service Representative in Utrecht
Löhne und Gehälter
Die Höhe der Löhne können Arbeitnehmer und -geber grundsätzlich frei miteinander vereinbaren. Dabei müssen jedoch ein eventueller Tarifvertrag und das Gesetz über Mindestlöhne und Mindesturlaubsgeld berücksichtigt werden. Die betriebliche Altersvorsorge spielt in den Niederlanden eine große Rolle, da die staatliche Rente gering ausfällt. Sie sollten daher bei der Vertragsverhandlung auf jeden Fall danach fragen.
Die Höhe der Löhne und Gehälter variiert regional. In der Provinz Utrecht liegen die Einkommen etwa sieben Prozent über dem Landesdurchschnitt. Auch in Nord- und Südholland mit den Großstädten Amsterdam, Den Haag und Rotterdam sind die Bezüge überdurchschnittlich. Am wenigsten verdienen Arbeitnehmer in den Provinzen Groningen, Friesland und Overijssel.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Juli 2007 für Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt sind und in Vollzeit arbeiten, 1.317 € brutto pro Monat. Arbeitnehmer zwischen 15 und 22 Jahren erhalten zwischen 30 und 85 Prozent des Mindestlohns. Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld. Es beträgt acht Prozent des Jahresbruttolohns, kann jedoch auf die dreifache Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschränkt werden.
Für einen Großteil der Arbeitnehmer ist die Höhe des Lohns oder Gehalts tariflich geregelt. Die aktuellen Tarifverträge sind auf der Website des Ministeriums für Soziales und Arbeit einsehbar (www.cao.szw.nl).
Die folgenden Beispiele verdeutlichen die durchschnittliche Höhe der Löhne und Gehälter in den Niederlanden: Im Jahr 2005 verdiente ein Lkw-Fahrer mit zehn Jahren Berufserfahrung durchschnittlich 27.275 € brutto pro Jahr, ein Bauarbeiter nach einem Jahr 20.754 €, ein Buchhalter nach einem Jahr 29.387 €, eine Verwaltungssekretärin nach 16 Jahren 35.827 €, ein regionaler Verkaufsleiter nach einem Jahr 33.453 €, ein Kfz-Ingenieur nach 22 Jahren 50.209 € (Datenerhebung des Economic Research Institute).
Für das Jahr 2007 wird ein weiterer Anstieg der Löhne und Gehälter um zwei Prozent prognostiziert.Steuern und Abgaben
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen, unterliegen sie in der Regel der niederländischen Einkommensteuer- und Sozialbeitragspflicht. Die Niederländische Steuerbehörde bietet dazu auf ihrer Homepage detaillierte Informationen an - auch über Sonderregelungen und spezielle Regelungen für Grenzgänger (www.belastingdienst.nl). Außerdem können Sie dort ein Steuererklärungsprogramm für ausländische Steuerpflichtige kostenlos herunterladen; es ist mit Erläuterungen in deutscher Sprache versehen. Falls Sie spezielle Fragen haben, können Sie sich von den Mitarbeitern der Behörde beraten lassen (Tel.:+ 3 15 55 38 53 85). Das Team für grenzüberschreitende Tätigkeiten erreichen Sie innerhalb der Niederlande unter der Telefonnummer 0800-024 12 12, von Deutschland aus unter der Nummer 0800-101 13 52.
Der Einkommensteuersatz verläuft progressiv, der Höchstsatz beträgt 52 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Einkommensteuer wird zusammen mit den Sozialbeiträgen in einem Betrag erhoben. Von diesem Betrag wird die Summe der Abgabenermäßigungen abgezogen, auf die Sie Anspruch haben. Zusätzlich können weitere ergänzende Nachlässe und Freibeträge gewährt werden. Detaillierte Informationen zu den Beitragssätzen sowie diverse Beispielrechnungen finden Sie in deutscher Sprache unter www.belastingdienst.nl (>Privatpersonen). Die Informationen ermöglichen Ihnen, Ihr künftiges Nettoeinkommen selbst zu berechnen.
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Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche ist die Website der niederländischen öffentlichen Arbeitsvermittlung „CWI“ nützlich: www.werk.nl . Dort finden Sie - unter anderem in deutscher Sprache - Stellenangebote, aber auch Informationen über Leben und Arbeiten in den Niederlanden. Private Personalvermittlungsbüros (uitzendbureaus) sind weit verbreitet - sie vermitteln insbesondere in befristete Arbeitsstellen. Ihre Adressen stehen in den Gelben Seiten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Online-Jobbörsen, zum Beispiel www.askjim.nl, www.limburgvac.nl, www.internet-vac.nl, www.jobstoday.nl und www.stepstone.nl.
Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Zudem sollten Sie einen Blick in den Stellenteil der Tageszeitungen NRC Handelsblad, de Volkskrant, de Telegraaf und Algemeen Dagblad werfen.Folgende Bewerber haben derzeit in den Niederlanden besonders gute Chancen, eine Stelle zu bekommen: Verkäufer im Einzelhandel, Maschinenbediener und Monteure, technische und kaufmännische Verkäufer, Helfer und Reinigungskräfte, Servicekräfte in Restaurants und Bars, Schreiner und Zimmerer, Werkzeugmacher, Elektromechaniker, Klempner. In der Regel brauchen Bewerber eine Berufsausbildung und müssen die holländische Sprache beherrschen."
Truus Roelofs, EURES-Beraterin in den Niederlanden
Wenn Sie genau wissen, in welchen Bereichen Sie arbeiten wollen, lohnt es sich, interessante Unternehmen direkt anzusprechen - auch dann, wenn diese aktuell keine Stellenangebote veröffentlicht haben. viele freie Stellen werden über persönliche Kontakte besetzt - sie erscheinen in keiner Zeitung. Insbesondere in den Niederlanden sind Initiativbewerbungen üblich. Am besten rufen Sie zunächst in der Firma an, stellen sich, Ihre Qualifikation und Ihr Anliegen kurz vor und erkundigen sich, ob grundsätzlich Interesse an einer Bewerbung besteht. falls das Unternehmen zu dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung keine freie Stelle hat, wird es Ihre Initiativbewerbung in der Regel für einen späteren Zeitpunkt speichern. Firmenadressen finden Sie über die Gelben Seiten. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer bietet auf ihrer Homepage über die Mitglieder-Datenbank kostenlosen Zugang zu den Adressen und Telefonnummern ihrer Mitgliedsfirmen (www.dnhk.org). In der Datenbank können Sie gezielt nach den Branchen suchen, die Sie interessieren.
Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot des CWI (Centrum vor Werk en Inkomen) oder der privaten Personalvermittlungsbüros (uitzendbureaus) zurückgreifen. Stellenangebote in der Grenzregion können im Rahmen eines Pilotprojektes auch unter www.euregio-jobroboter.com abgerufen werden.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).
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Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
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Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
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Arbeits- und Vertragsrecht
Etwa 85 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in den Niederlanden sind tarifvertraglich geregelt. der Tarifvertrag legt die Arbeitsbedingungen fest, die zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wurden. Es gibt nur sehr wenige gesetzliche Vorschriften, die nicht durch Tarifverträge abgeändert werden können. In den Niederlanden ist es in vielen Branchen üblich, dass Arbeitnehmer zunächst über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden - auch in den oberen Hierarchieebenen. Häufig führt dies zu einem festen Arbeitsvertrag. Der Zeitarbeitsvertrag entspricht einem vollwertigen Arbeitsvertrag. Außerdem gibt es einen eigenen Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte. Eine weitere Besonderheit der Niederlande ist, dass dort so viele Menschen in Teilzeit beschäftigt sind wie nirgendwo sonst in Europa - mehr als ein Drittel aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren, vor allem Frauen, haben eine eingeschränkte Stundenzahl in ihrem Vertrag stehen.
Viele Arbeitgeber empfinden das Arbeitsrecht der Niederlande als rigide: Kündigungen sind oftmals nur schwierig und unter Zahlung hoher Abfindungen durchzusetzen. Immer häufiger versuchen die Unternehmen daher, befristete Arbeitsverträge durchzusetzen. Sie können bis zu einer Dauer von 36 Monaten geschlossen werden. Außerdem sind Bereitschaftsdienstverträge, Verträge mit flexibler Stundenarbeitszeit pro Woche oder flexibler Wochentageregelung möglich. Gesetzlich ist für Verträge keine schriftliche Form vorgeschrieben, daher gelten auch mündliche Absprachen. Einige Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich festgehalten werden, damit sie gültig sind. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales können Sie nachlesen, welche Vereinbarungen dies betrifft (http://internationalezaken.szw.nl (>Employment>Employment contracts).
Die Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt normalerweise 40 Stunden, in vielen Tarifverträgen ist jedoch eine geringere Arbeitszeit vereinbart. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf laut Gesetz innerhalb von 13 Wochen 45 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Probezeit dauert maximal zwei Monate und muss schriftlich festgelegt werden. Während dieser Zeit können beide Seiten fristlos kündigen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen von maximal zwei Jahren Dauer ist die Probezeit auf einen Monat begrenzt. Tarifvertraglich können Abweichungen erlaubt sein. Falls der Arbeitgeber danach kündigen will, muss er das Kündigungsgesuch vom Centre for Work and Income (CWI, Arbeitsamt) überprüfen und genehmigen lassen. Falls dem Kündigungsversuch stattgegeben wird, muss er mindestens einen Monat Kündigungsfrist einhalten. Der Urlaubsanspruch berechnet sich aus den Tagen, die man laut Vertrag pro Woche arbeitet, mal vier. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt das 20 Urlaubstage. Wer noch kein volles Jahr beim Unternehmen gearbeitet hat, erhält den Urlaub anteilig. Außerdem gibt es acht Feiertage, an denen die meisten Arbeitnehmer frei bekommen. Urlaubsansprüche können bis zu fünf Jahre lang angespart werden.Hilfe bei Konflikten
Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können Sie sich zunächst an den Betriebsrat wenden, den es in jedem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gibt. Außerdem engagieren sich in den Niederlanden drei große Gewerkschaftsbünde: Die Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV, www.fnv.nl), der Christelijk Nationaal Vakverbond (CNV, www.cnv.nl) und die Vakcentrale voor middengroepen en hoger personeel (MHP, www.vc-mhp.nl). Alle drei haben Rechtsabteilungen, die Gewerkschaftsmitglieder beraten und vertreten.
Informationen zum Thema "Arbeitsrecht in den Niederlanden" bekommen Sie von den EURES-Beratern der Grenzregionen, deren Adressen Sie unter http://eures.europa.eu finden. Unter www.euregio.org finden Sie eine Broschüre mit detaillierten Informationen zum Arbeitsrecht in den Niederlanden (>Publikationen).
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Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Mit Beginn des Jahres 2006 ist in den Niederlanden die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben worden. Seither können Versicherte zwischen verschiedenen privaten Versicherungsanbietern wählen und haben das Recht, den Versicherer jährlich zu wechseln. Eine allgemeine Krankenversicherung regelt die Grundversorgung mit medizinischen Leistungen (Basispaket). Dafür bezahlen die Versicherten einen festen Betrag von durchschnittlich 1.050 € pro Jahr. Die Höhe der Prämie ist abhängig von der jeweiligen Krankenversicherung und der Art der Versicherung, die man wählt. Das Gesetz legt fest, welche Arten medizinischer Leistungen die Basisversicherung umfasst. Für Leistungen, die nicht im Basispaket enthalten sind, können freiwillig Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist jeder Versicherte verpflichtet, neben der Basisprämie einen einkommensabhängigen Beitrag von 6,5 Prozent seines Lohnes an das niederländische Finanzamt zu zahlen. Der Betrag wird bis zu den ersten 30.000 € des Einkommens erhoben und beträgt somit maximal 2.000 € pro Jahr. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern diesen Beitrag vergüten. Selbsständige zahlen 4,4 Prozent. Detaillierte deutschsprachige Informationen zur Berechnung dieses Beitrages inklusive einiger Beispielrechnungen finden Sie auf der Website des Niederländischen Finanzamtes unter www.belastingdienst.nl (>Privatpersonen>Beitragspflicht).
Auch Ehegatten und Partner, die nicht in Beschäftigung stehen, müssen die Grundprämie von durchschnittlich 1.050 € bezahlen, allerdings entfällt der einkommensabhängige Beitrag an das Finanzamt. Kinder unter 18 snd prämienfrei zu versichern, soweit sie kein Einkommen haben. Ebenso entfällt für sie der einkommensabhängige Beitrag. Jeder, der in den Niederlanden wohnt oder Einkommensteuer bezahlt, fällt unter die neue Regelung.
Das neue System eröffnet den Versicherten mehrere Wahlmöglichkeiten: So kann beim Abschluss der allgemeinen Krankenversicherung ein Eigenanteil für die ersten 100 bis 500 € vereinbart werden. Im Gegenzug fällt die Prämie niedriger aus. Erwachsene erhalten einen Teil der Prämie zurückerstattet, sofern sie pro Jahr weniger als 255 € für ihre Krankenversicherung aufwenden.
Jeder, der in den Niederlanden steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, erhält eine "Sofinummer" (sociaal-fiscaal nummer). Ausländer müssen sie beim Finanzamt (Belastingdienst) beantragen, wenn sie in den Niederlanden arbeiten möchten. Die Sofinummer wird im Führerschein und in der Aufenthaltsgenehmigung vermerkt. In Kürze wird die Sofinummer in eine Bürgerservicenummer (BSN) umgewandelt. Sie wird dann nicht mehr von Finanzamt vergeben, sondern vom Einwohnermeldeamt (Basisadministratie persoonsgegevens - GBA). Die neue Bürgerservicenummer soll die elektronischen Dienstleistungen des Staates verbessern. Den Bürgern bietet sie die Möglichkeit, digital auf die öffentlichen Einrichtungen zuzugreifen
Detaillierte Informationen zum Gesundheitssystem der Niederlande finden Sie in einer deutschsprachigen Broschüre, die Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport kostenlos herunterladen können: www.minvws.nl (Documents>The new health insurance system).
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Wenn die Kinder mitkommen...
Die Niederlande machen es Eltern relativ leicht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen: Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder ist seit 1990 von 29.000 auf über 210.000 im Jahr 2006 angestiegen. Dazu zählen Plätze in Tages- und Halbtagseinrichtungen für bis zu Vierjährige, die Betreuung von Schülern in außerschulischen Einrichtungen vor und nach der Schule und in den Schulferien sowie Tagesmütter. Inzwischen gehen mehr als die Hälfte aller Mütter in den Niederlanden einer Erwerbstätigkeit nach - der Großteil von ihnen in Teilzeit, meist an drei Tagen pro Woche.Kinderbetreuung
Viele Eltern geben ihre Kinder schon mit drei oder vier Monaten in eine Kindertagesstätte. Sie sind in der Regel von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Das Angebot an Plätzen unterscheidet sich von Region zu Region, in den größeren Städten ist es besser als im Rest des Landes. Die Einrichtungen konkurrieren über ihren Preis und über ihre Qualität. Die Arbeitgeber beider Eltern sind per Gesetz angehalten, jeweils ein Sechstel der Betreuungskosten zu übernehmen; bis zu einem weiteren Drittel kommt vom Staat (der Zuschuss sinkt mit der Höhe des Familieneinkommens). Eltern bezahlen demnach zwischen 20 Cent und 7 € pro Stunde und Kind, durchschnittlich 5,24 €, auf dem Land eher weniger, in den großen Städten eher etwas mehr. Sehr viele Eltern arbeiten in Teilzeit und nutzen Betreuungseinrichtungen nur an ein oder zwei Tagen pro Woche, in der restlichen Zeit betreuen sie ihre Kinder selbst oder geben sie in die Obhut von Freunden und Verwandten.
Tagesmütter heißen in den Niederlanden "Gasteltern". Sie verlangen in der Regel etwas weniger Geld als Kindertagesstätten - meist 3 bis 4 € pro Stunde. Mit der jährlichen Gebühr des Vermittlungsbüros kommen Eltern so insgesamt auf Kosten von etwa 5 € pro Stunde. Auch hierfür können Eltern staatliche Zuschüsse erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gastouderservice.nl, www.gob-nederland.nl, www.mik-online.nl. Kontakt zu Nannys und Au-pairs bekommen Sie über die Websites www.nanny.nl, www.gouvernante.nl und www.aupair.nl.
Zwischen vier und zwölf Jahren besuchen Kinder die Grundschule. Die Schulzeiten werden von den Schulen festgelegt. Ein knappes Drittel aller Schüler bleibt während der Mittagspause in der Schule. Welche deutschen Schulen es in den Niederlanden gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de. Informationen zum Schulsystem über das Schul- und Bildungssystem bekommen Sie auf der Website des Ministeriums für Erziehung, Kultur und Wohlfahrt: www.minocw.nl. Dort können Sie die Broschüre „The Education System in the Netherlands“ herunterladen.Familienleistungen
Der bezahlte Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen; davon müssen vier bis sechs Wochen vor der Entbindung genommen werden. Außerdem gibt es verschiedene gesetzliche Freistellungs- und Teilzeitregelungen, die allen Arbeitnehmern offenstehen - etwa für die Kindererziehung, für die Pflege Angehöriger oder für eine längere Auszeit. So können Eltern bis zu sechs Monate lang unbezahlte Elternzeit nehmen. Eine mehrsprachige Übersicht über alle Freistellungsmöglichkeiten erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Arbeit unter http://internationalezaken.szw.nl (Equality>Work/Family Arrangements).
Versicherte Eltern erhalten für Kinder bis zu 17 Jahren Kindergeld in Höhe zwischen 60 € und 116 € pro Kind - die Höhe ist abhängig vom Geburtstermin und Alter des Kindes und von der Anzahl der Kinder in der Familie. Erziehungsgeld wird nicht gezahlt. Weitere Informationen zu den Familienleistungen erhalten Sie auf dem MISSOC-Portal der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchwort: Mutual Information System").
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Weiterbildung
Weiterbildung in den Niederlanden ist wie die berufliche Bildung regional gegliedert; es gibt so genannte ROCs (regionale Lernzentren), aber auch nationale Angebote. Alle Erwachsenen über 18 Jahre haben unabhängig von ihrer Nationalität ein Recht auf Weiterbildung. Entsprechende Suchmaschinen sind unter www.roc.nl, www.opleiding.net oder unter www.opleidingoverzicht.nl zu finden. Andere nützliche Datenbanken: www.colo.nl und www.cinop.nl.
Textmudul-InWent-KURS-Europass
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in den Niederlanden":
Mobil in Europa - Niederlande (28 Seiten / 2008) (
pdf, 1.16 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
www.grenzpendler.nrw.de
Mit dieser Website unterstützt das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die grenzüberschreitende Arbeitssuche und stellt viele nützliche Informationen bereit – beispielsweise auch zu steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.
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