Arbeiten in Dänemark

 

Arbeitsmarkttrends

Im März 2010 lag die Arbeitslosenquote in Dänemark bei 7,6 Prozent, fast viermal so hoch wie vor dem Beginn der weltweiten Wirtschaftskrise (2008: 2 Prozent). Allerdings steht das Land mit diesem Wert immer noch vergleichsweise gut da (EU-Durchschnitt: 9,6 Prozent). Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist mit 14,2 Prozent niedriger als im EU-Vergleich (20,6 Prozent). Für 2010 erwartet die dänische Arbeitsverwaltung, dass die Arbeitslosenquote weiter steigen wird, wenn auch langsamer als zuvor. Auch Akademikerinnen und Akademiker, Selbstständige und junge Leute zwischen 25 und 29 Jahren werden noch einmal verstärkt betroffen sein.

Die Beschäftigungsquote liegt mit 75,7 Prozent im EU-Vergleich recht hoch. Bis Ende 2010 wird sie in einigen Branchen voraussichtlich zurückgehen, vor allem im Baugewerbe, in Landwirtschaft und Fischerei sowie in der Erzeugung von Rohstoffen. Zu den Branchen, in denen die Beschäftigung am ehesten steigen wird, zählen die öffentliche Verwaltung, Erziehung und Unterricht, soziale Einrichtungen und das Gesundheitswesen.

Eine Besonderheit des dänischen Arbeitsmarktes ist die hohe Fluktuation; Dänen wechseln relativ häufig ihren Arbeitsplatz, so dass Stellen neu ausgeschrieben werden. Daher bescheinigt die Arbeitsverwaltung vielen Berufen weiterhin gute Jobchancen, selbst wenn es mehr Arbeitslose gibt als früher.

Vor allem Ärztinnen und Ärzte, Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger werden immer noch gesucht. Für Jobs im Gesundheitswesen hat die Regierung im Internet eine Datenbank eingerichtet, die Sie über die englischsprachige Website www.workindenmark.dk im Bereich „The Danish health sector“ finden. Gefragt sind außerdem Erzieher, Einzelhandelsverkäufer, Elektriker, Verkaufsberater, Köche, Landwirtschaftsgehilfen, Kellner, Programmierer und andere IT-Fachleute, Biomediziner und Wirtschaftsprüfer. Zur Obst- und Gemüseernte werden außerdem jährlich Tausende Saisonarbeiterinnen und -arbeiter angeworben; Stellenangebote finden Sie unter www.seasonalwork.dk. Schlechte Chancen haben generell Geringqualifizierte sowie Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Baugewerbe und in der Industrie. Generell gibt es in Kopenhagen, auf Seeland und im südlichen Dänemark die meisten Stellenangebote, im Norden Jütlands die wenigsten. In der Region Kopenhagen (1,8 Mio. Einwohner) haben die größten dänischen Unternehmen und mittlerweile rund 2.000 ausländische Firmen ihren Hauptsitz.

Fast drei Viertel der Arbeitnehmer sind im Dienstleistungsgewerbe beschäftigt, im produzierenden Gewerbe arbeitet jeder Vierte. Ein Charakteristikum der dänischen Wirtschaftsstruktur ist die Vielzahl mittelständischer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sind oft hoch spezialisiert und zählen technologisch zur Spitzenklasse – zum Beispiel Bang & Olufsen, Vestas, Danfoss, Ecco und Rockwool.

Dänischkenntnisse sind bei der Jobsuche von Vorteil, doch es gibt mehr und mehr Stellen in Dänemark, die lediglich Englisch voraussetzen. Dies gilt vor allem für Unternehmen mit Englisch als Geschäftssprache wie Carlsberg, Danisco, Danfoss, Lundbeck, Novo und Nordea und für internationale Konzerne wie Biogen, Dell, Daimler, IBM und Nokia.

"Früher war der dänische Arbeitsmarkt sehr ausgeglichen, doch jetzt gibt es immer weniger Nachwuchskräfte. In einigen Bereichen werden dringend Leute gesucht, zum Beispiel Köche oder Fachkräfte am Bau. Gute Baufirmen nehmen gern deutsche Arbeiter, weil die Ausbildung sehr ähnlich ist und die Verständigung meist gut funktioniert. Außerdem gibt es zu wenig Ärzte in Dänemark. Allerdings suchen wir keine jungen Absolventen, sondern Spezialisten. Viele ausländische Ärzte haben sich in Dänemark angesiedelt."

Louise Bach-Nielsen, EURES-Beraterin

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Dänemark einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Dänemark aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Arbeitssuchende EU-Bürger können nach Dänemark einreisen und sich dort insgesamt sechs Monate zum Zweck der Arbeitssuche aufhalten (drei Monate plus drei zusätzliche Monate, falls Sie Arbeit suchen).

Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis (opholdstilladelse) erforderlich, die in der Regel bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit bewilligt wird. Ist der Beschäftigungszeitraum beim gleichen Arbeitgeber länger als ein Jahr, wird die Aufenthaltsbescheinigung für fünf Jahre ausgestellt. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bereits vor der Abreise mit der nächstgelegenen dänischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen. In Dänemark sind die Gemeinden am künftigen Wohnort und die ihnen übergeordneten statsamter für deutsche Staatsangehörige zuständig. Dem Antrag sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Arbeitsvertrag oder ein aussagefähiger Nachweis für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie zwei Passbilder beizufügen. Eine besondere Arbeitserlaubnis der dänischen Arbeitsverwaltung ist grundsätzlich nicht nötig. Nähere Informationen können auf Dänisch und Englisch abgerufen werden unter www.nyidanmark.dk.

Wer plant, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, muss sich beim dänischen Einwohnermeldeamt (folkeregister) in der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich aufhält, registrieren lassen. An die Registrierung ist auch die dänische Krankenversicherung geknüpft.

Für Staatsbürger eines der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

In Dänemark sind die Lebenshaltungskosten um rund ein Viertel höher als in Deutschland. Kopenhagen ist eine der teuersten Städte der Welt. Kleinere Städte und ländliche Gegenden sind wesentlich preiswerter.

Preisindex in Dänemark und Deutschland
(Durchschnitt 27 EU-Länder im Jahr 2005 = 100)

Konsumgut DänemarkDeutschland
Nahrungsmittel
106
103
Alkoholfreie Getränke
107
104
Alkoholische Getränke
102
102
Kleidung und Schuhe
92
99
Wohnung und Nebenkosten
106
106
Wohnungseinrichtung, Reparat
uren
102
101
Transport
103
104
Freizeit und Kultur
107
103
Restaurants und Hotels
104
103

Quelle: Eurostat (Daten von 2007, gerundet)

Löhne und Gehälter

In Dänemark werden die höchsten Gehälter der EU gezahlt. Auf der anderen Seite sind die Lebenshaltungskosten EU-Spitze, und auch die Steuern sind sehr hoch. Allerdings sind die meisten Sozialversicherungen hier schon enthalten. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Dänemark vergleichen möchten.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. Die Gewerkschaften handeln laufend Tarifverträge aus, die vor allem für den öffentlichen Sektor gelten. Darüber hinaus vereinbaren Arbeitgeber immer öfter erfolgsabhängige Prämien mit ihren Beschäftigten. Ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld wie in Deutschland gewähren die Betriebe allerdings selten. Dafür gibt es oft eine bessere Versorgung in der Sozialversicherung, einen Firmenwagen oder andere Zusatzleistungen.

Das Einkommen unterscheidet sich je nach Region recht stark. Angestellte in und um Kopenhagen verdienen am meisten. Auch in den Regionen Frederiksborg, Roskilde und Ribe ist der Verdienst hoch. Beispiellöhne anderer Arbeitnehmer verschiedener Berufe finden Sie auf der Website www.jobindex.dk (auf Dänisch).

Sozialabgaben und Steuern

In Dänemark bekommen Sie von der örtlichen Finanzbehörde (skatteforvaltning) eine Lohnsteuerkarte mit Informationen über Ihren Steuersatz und Freibetrag. Ein Freibetrag von DKK 38.600 ist immer steuerfrei, das entspricht rund 5.180 € im Jahr. Darüber hinausgehende Einkommen werden stufenweise besteuert. Der Spitzensteuersatz beträgt rund 60 %.

Ausländische Experten und Führungskräfte können unter Umständen eine günstigere Regel in Anspruch nehmen: Sie müssen dann während ihrer ersten drei Jahre in Dänemark nur eine Pauschalsteuer von 25 % zahlen (plus 9 % Beiträge zur Sozialversicherung). Eine der Voraussetzungen ist ein Mindesteinkommen von DKK 54.300 im Monat (knapp 7.300 €). Weitere Informationen finden Sie bei der dänischen Zoll- und Steuerbehörde (Told- og Skattestyrelsen), www.skat.dk.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Stellensuche

Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (> Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl „Art der Nachfrage“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Besuchen Sie auch die Stellenbörse auf dem EURES-Portal http://ec,europa.eu/eures. Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der staatlichen Behörden hilfreich: Arbeitsverwaltung (www.af.dk); Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (www.workindenmark.dk); Eures-Portal mit Informationen für Grenzgänger www.eures-kompas.org. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen: www.jobnet.dk (größte Online-Stellenbörse), www.job-guide.dk, www.stepstone.dk, www.dk-jobs.dk, www.pharma-job.dk (Pharmaberufe), www.it-jobbank.dk (IT-Berufe) www.jobfinder.dk (Ingenieurberufe).

Die meisten Unternehmen veröffentlichen auf ihren Websites Stellenangebote. Der Stellenteil in den großen Tageszeitungen ist eine weitere Quelle für die Stellensuche: Jyllandsposten www.jp.dk, Politiken www.politiken.dk, Berlingske Tidende www.berlingske.dk, Århus Stiftstidende, Fyns Stiftstidende, Jydske Vestkysten www.jobzonen.dk sowie die Fachzeitschrift "Ingeniøren" (http://ing.dk/). Eine Initiativbewerbung kann ebenso zum Ziel führen. Firmenadressen lassen sich über die Gelben Seiten (de gule sider - www.degulesider.dk) oder die Deutsch-Dänische Handelskammer (www.ahk-daenemark.dk) finden. Viele Gewerkschaften inserieren ihre offene Stellen im Netz (www.job-guide.dk). Die Berlitz Sprachschule bietet auf den Internetseiten ihres Recruitment Services ebenfalls Stellenangebote in Dänemark an (www.berlitz.de/de/arbeitssuchende/fit_fuers_ausland).

Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der lokalen "Jobcentres" der dänischen Arbeitsverwaltung und der Agenturen der "Arbejsformidling- AF" zurückgreifen. Gegen Bezahlung bieten auch zahlreiche private Arbeitsvermittler, "rekrutteringsfirmaer", ihre Dienste an. Ausführliche Informationen zu "Leben und Arbeiten in Dänemark“ finden Sie auf den Websites des Ministeriums für Wissenschaft, Technologie und Innovation (www.workindenmark.dk) und der Dänischen Botschaft (www.ambberlin.um.dk).

Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.

Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).

Für Drittstaatsangehörige gilt noch das Verfahren E 303 sowie der Inhalt der Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 Drittstaatsangehörige - EWR - CH).

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache beziehungsweise auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.

Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)


Eine wichtige Adresse ist weiterhin das Zentrum für die Beurteilung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Dänemark (www.uvm.dk).

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Arbeits- und Vertragsrecht

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Die meisten Arbeitsverträge verweisen auf die gesetzlichen Vorschriften. Viele Dinge sind allerdings nicht wie in Deutschland gesetzlich festgelegt. Die Gewerkschaften handeln solche Fragen mit dem Arbeitgeber aus, zum Beispiel die Zahlung von Krankengeld und das Angebot an Weiterbildungen.

Die Probezeit dauert oft drei Monate, währenddessen kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Je länger man in einem Betrieb gearbeitet hat, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Arbeitgeber einbehalten. Stattdessen kann der Arbeitnehmer einer Arbeitslosenversicherung (a-kasse) beitreten, die oft von den Gewerkschaften mitorganisiert wird. Wer will, kann sich die Beiträge aber auch sparen, trägt dann allerdings die finanziellen Risiken einer Arbeitslosigkeit allein.

Bei Krankheit oder Unfall erhalten Angestellte unbegrenzt weiter ihr volles Gehalt gezahlt, Arbeiter nur zwei Wochen lang. Die Regelungen zu Mutterschafts- oder Elternurlaub sind in den Unternehmen unterschiedlich, ebenso die Höhe der Zuzahlungen für die Rente.

Einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat in der Regel nur, wer im Vorjahr einen Anspruch darauf angesammelt hat. Wer also sein erstes Jahr in Dänemark arbeitet, hat theoretisch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub (kann aber in der Regel zumindest unbezahlt frei nehmen oder unter Umständen Urlaubstagegeld von seiner Arbeitslosenversicherung bekommen). Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage (einschließlich Samstagen), von denen 18 Tage zusammenhängend in der Ferienzeit genommen werden sollten (2. Mai bis 30. September). Genaueres erfahren Sie unter www.eures-kompas.org unter dem Punkt Checkliste/Urlaubsregelungen in Dänemark.

Rund 80 % der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft (fagforening) an. Sie bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und juristischen Beistand. Auch die Vertrauensleute (tillidsfolk) in Ihrem Unternehmen können bei Konflikten weiterhelfen.

Mehr Erläuterungen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website von EURES unter http://eures.europa.eu unter dem Punkt „Leben und Arbeiten“.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Betreffend die Arbeitslosenversicherung finden Sie detaillierte Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Gesundheitsvorsorge. Melden Sie sich sobald wie möglich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde, Sie erhalten eine CPR-Karte mit einer Personennummer und werden so automatisch in das Krankenversichrungssystem aufgenommen. Mit der CPRKarte oder Ihrem Krankenversicherungsausweis (sygesikrings bevis) ist die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser grundsätzlich kostenlos. Zahnbehandlungen werden nur teilweise von der Krankenkasse übernommen. Touristen und Arbeitssuchende werden im Notfall auch kostenlos versorgt. Wenn Sie keine Beiträge an die nationale Sozialversicherung leisten, sollten Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern. Die Arbeitslosenversicherung ist keine Pflichtversicherung.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Wenn die Kinder mitkommen...

Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Die meisten dänischen Eltern finden es selbstverständlich, dass beide Partner arbeiten, auch wenn Kinder da sind. Fast alle Gemeinden garantieren Betreuungsplätze für Kinder ab 30 Wochen. Kinder bis zu sechs Jahren werden einer Betreuungsstelle zugewiesen (oft Tagesmütter für bis zu Dreijährige, danach Kindergärten). Die Gebühr liegt je nach Ort und Alter des Kindes zwischen DKK 1300 und 3000 im Monat. Jüngere Geschwister zahlen die Hälfte. Betreuungseinrichtungen sind meist von 6.30 bis 17 Uhr geöffnet. Arbeitende Eltern können zum Teil auch Abend- und Nachtbetreuung in Anspruch nehmen.

Unterrichtspflichtig sind Kinder von 7 bis 16 Jahren. Das Schuljahr geht meist von Anfang August bis Ende Juni, der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Erst- bis Drittklässler haben ab mittags schulfrei, können aber oft noch Freizeitangebote in der Schule nutzen. Ältere Schüler haben bis 14 oder 15 Uhr Unterricht.

"Mein Sohn ist zwölf Jahre alt. Er spricht Deutsch und Dänisch perfekt. Bis 18 muss er sich zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Weil er hier geboren ist und eine dänische Mutter hat, fühlt er sich wohl eher als Däne mit deutschem Vater. Es gab eine Zeit, da wollte er unbedingt nach Deutschland ziehen, wahrscheinlich weil seine deutschen Klassenkameraden ihm davon vorgeschwärmt haben. Er geht hier in Kopenhagen auf die St.-Petri-Schule. Sie hat einen dänischen Lehrplan mit deutschen Anteilen."

Ullrich Harzer ist vor über 20 Jahren nach Dänemark gegangen. In Kopenhagen führt er einen Instrumenten-Reparaturbetrieb.


In Nordschleswig, einem Gebiet mit deutscher Minderheit, sowie in Kopenhagen gibt es Schulen mit deutschsprachigem Unterricht. Eine Schulliste und weitere Informationen finden Sie unter www.schulweb.de sowie unter www.ambberlin.um.dk >über Dänemark > Bildung.

Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, es liegt zwischen DKK 13480 für Kleinkinder und DKK 9584 für Jugendliche (unabhängig vom Verdienst der Eltern).

Schwangere haben Anspruch auf kostenlose Vorsorge und Entbindung, wenn sie in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 120 Stunden bei einem Arbeitgeber tätig waren. Der Mutterschaftsurlaub beginnt frühestens vier Wochen vor dem Geburtstermin und endet 14 Wochen nach der Entbindung. Der Vater erhält zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Nach Ablauf der 14 Wochen können die Eltern weitere 32 Wochen Elternurlaub nehmen, die bis zum neunten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden dürfen.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Weiterbildung

In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert Lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland, die wir Ihnen hiermit zugänglich machen wollen.

Der dänische Staat legt Wert darauf, dass jeder Erwachsene von der niedrigsten bis zur akademischen Bildungsstufe Fort- und Weiterbildungsangebote erhält und wahrnehmen kann. Weiterbildung wird als öffentliche Aufgabe betrachtet – so wird etwa die Internetplattform www.vidar.dk , die eine Übersicht über sämtliche öffentliche Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen liefert, vom Staat finanziert. Auch auf der Internetseite des dänischen Bildungsministeriums finden sich Hinweise auf Anbieter: http://eng.uvm.dk.

Dänemark besitzt eine lange Tradition des Lebenslangen Lernens. Die Kursangebote – auch von privaten Anbietern - reichen vom Kochen bis zu internationaler Wirtschaft. Für ausländische Arbeitnehmer werden spezielle Kurse in Dänisch und in dänischer Landeskunde angeboten. Wichtigste Träger sind die rund 90 Heimvolkshochschulen (folkehøjskoler), an denen die Schüler mehrere Wochen oder Monate leben und lernen. Die Kosten liegen bei durchschnittlich 600 € im Monat für Unterkunft, Verpflegung und Unterricht. Weitere Informationen, auch auf Englisch, finden Sie unter www.ffd.dk.

Auch die Hoch- und Berufsschulen bieten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Die Universität Aalborg (www.aau.dk) zum Beispiel offeriert Kurse in Geo-Informatik, Architektur oder Softwareprogrammierung, die Copenhagen Business School (http://web.cbs.dk), eine der größten Handelsschulen Europas, hat ebenfalls eine eigene Weiterbildungsabteilung.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

 

Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Dänemark":

Pfeil Mobil in Europa - Dänemark (28 Seiten / 2008) (Mobil in Europa - Dänemark pdf, 1.57 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

Pfeil www.ambberlin.um.dk > Deutsch > Über Dänemark
Das Online-Portal der Dänischen Botschaft in Berlin informiert ausführlich über allgemeine und wirtschaftliche Themen sowie über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Heirat, Arbeiten und Wohnen in Dänemark.

Pfeil www.workindenmark.dk
"work in denmark" ist eine Website des Ministeriums für Wissenschaft, Technologie & Innovation. Das Informationsangebot richtet sich an Personen, die in Dänemark leben und arbeiten möchten und umfasst Themenbereiche wie Arbeit, Steuern, Transport, Wohnung etc.

Pfeil www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

Pfeil www.pendlerinfo.org
"pendlerinfo" ist eine Internetplattform für das Deutsch-Dänische Grenzgebiet mit vielseitigen Informationen für Pendler wie beispielsweise zu den Themen Steuern, Krankenversicherung, Arbeitsmarkt und Rente.

nach oben nach obenDruckversionDruckversion

Foto einer Frau in einem Büro, die sich an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz sitzend lächelnd zur Kamera umdreht
 
Holzfacharbeiter im Blaumann an der Schleifmaschine.
 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) - Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13 - E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de