Arbeiten in Kanada
Arbeitsmarkttrends
Obwohl Kanada statistisch gesehen nahezu Vollbeschäftigung verzeichnen kann, gibt es je nach Branche und Region beträchtliche Unterschiede. So hat die ölreiche Provinz Alberta mit ihrer boomenden Wirtschaft eine Arbeitslosenquote von lediglich 3,5 Prozent. Vor allem die expandierende Industrie in den Ölsandfeldern Nord-Albertas schafft Arbeitsplätze. Auch Manitoba, Saskatchewan und British Columbia liegen unter dem Landesdurchschnitt, während die Zentralprovinz Ontario auf 6,5 Prozent kommt. Besonders groß ist der Arbeitskräftebedarf in Alberta und British Columbia. Gesucht werden derzeit vor allem Lkw- und Landmaschinenmechaniker, Forst- und Baumaschinenmchaniker, Kesseldruckschweißer, Tischler, Gas- und Wasserinstallateure, Zimmerleute, Dachdecker, Schlosser, Rohrleitungsbauer, Berufe in der Betonverarbeitung und Berufskraftfahrer.
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Zugang zum Arbeitsmarkt
Die Kanadier fordern von ausländischen Arbeitnehmern eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung. Zusätzlich ist Berufserfahrung von ein bis zwei Jahren erforderlich, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen sollte. Abhängig vom jeweiligen Beruf sind Englischkenntnisse auf unterschiedlichem Niveau notwendig, mindestens aber gutes Schulenglisch.
Deutsche Staatsbürger können im Gegensatz zu Bürgern vieler anderer Staaten ohne Visum einreisen. Wer jedoch in Kanada einer befristeten Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, benötigt in jedem Fall eine Arbeitsgenehmigung.
"Temporary work permit" als "Skilled worker"
Die Arbeitsaufnahme als "Skilled worker" mit einem "Temporary work permit" (zeitlich befristete Arbeitsgenehmigung) ist der Regelfall, um legal in Kanada arbeiten zu können. Sie benötigen für die Beantragung einen kanadischen Arbeitgeber, der Ihnen ein Arbeitsangebot unterbreitet hat. Er muss vor Ort bei "Service Canada" (früher: Human Resources Skills Development Canada - HRSDC) eine Arbeitsmarktprüfung beantragen (labour market opinion = LMO). Ziel dieser Prüfung ist es herauszufinden, ob für die Ihnen angebotenen Tätigkeiten Arbeitskräfte in Kanada zur Verfügung stehen. Sollte das nicht der Fall sein, kann "Service Canada" dem Arbeitgeber eine "confirmation" ausstellen, mit der bestätigt wird, dass gegen Ihre Einstellung als Ausländer keine Bedenken bestehen. Diese Bestätigung müssen Sie zusammen mit dem Arbeitsangebot bei der Beantragung des "Temporary work permit" bei der kanadischen Botschaft vorlegen.
Youth Mobility Program - Kategorie "Young Workers" und "Praktikanten"
Das Youth Mobility Program ist wesentlicher Bestandteil des Deutsch-Kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität. Mit seinen Kategorien "Young Workers" und "Praktikum" richtet es sich an junge Berufstätige, Hochschulabsolventen und Studierende, die in Kanada eine fachbezogene Fortbildung absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse zu vertiefen, und wichtige Schlüsselqualifikationen wie erste berufliche Auslandserfahrung gewinnen möchten.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (Lehre, Berufsfachschulausbildung, Berufsakademie-Abschluss) oder ein Hochschul- beziehungsweise Fachhochschulabschluss. Zudem können sich unabhängig von der Semesterzahl auch Studenten und Studentinnen von Universitäten und Fachhochschulen bewerben, wenn sie über ein Arbeitsangebot verfügen, das eine auf das Studienziel ausgerichtete Tätigkeit (Fachpraktikum) enthält. Bitte beachten Sie, dass Ehepartner und Kinder im Rahmen des Programms nicht mit nach Kanada genommen werden können. Die Bewerbung erfolgt bei der Kanadischen Botschaft in Berlin. Die Antragsunterlagen finden Sie unter www.kanada.de/ymp auf der Internetseite der Kanadischen Botschaft.
Das work permit im Rahmen des Youth Mobility Programs in den Kategorien "Young Workers" oder "Praktikum" erleichtert auch die Stellensuche, weil damit eine der größten Hürden – die Arbeitsmarktprüfung in Kanada (Labour Market Opinion, LMO) - überwunden werden kann. Normalerweise muss ein Arbeitgeber bei den kanadischen Behörden klären, ob er eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer erhalten kann. Dies bedeutet einen großen Aufwand, den ein Arbeitgeber häufig nicht betreiben möchte. Deshalb sollten Sie bereits bei der Bewerbung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen, dass eine Arbeitsmarktprüfung in Kanada (confirmation von Service Canada) nicht erforderlich ist, da die Teilnahme am Youth Mobility Program in der Kategorie "Young Workers" oder "Praktikum" vorgesehen ist und damit der Aufwand bei den kanadischen Behörden entfällt. Sie minimieren so das Risiko, nur aus Gründen der Arbeitsmarktprüfung eine Absage zu erhalten.
Youth Mobility Programm - Kategorie "Work & Travel"
Eine weitere zeitlich befristete Arbeitsgenehmigung ist über das "Working Holiday Program" möglich. Auch hier ist keine Arbeitsmarktprüfung in Kanada erforderlich. Das Work & Travel-work permit bietet deutschen Staatsbürgern die Möglichkeit, einen touristischen Aufenthalt und Arbeit legal miteinander zu verbinden. Junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren können mit dem offenen work permit in der Kategorie "Work and Travel" bis zu 12 Monate in Kanada reisen und jobben. Mit diesem work permit ist man berechtigt, bis auf wenige Ausnahmen jeden Job anzunehmen. Im Rahmen dieses Programms steht jedes Jahr nur ein begrenztes Kontingent an Arbeitsgenehmigungen zur Verfügung. Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kanadischen Botschaft in Berlin und auf deren Website www.kanada.de/ymp.
Einwanderung
Wer beabsichtigt nach Kanada auszuwandern, um dort zu leben und zu arbeiten, kann beim kanadischen Konsulat in Berlin die Einwanderung beantragen. Nach Abschluss des Einwanderungsverfahrens erhält man den Status eines "landed immigrant", der eine Arbeitsgenehmigung einschließt. Eine Einwanderung ist in vielen kanadischen Provinzen auch über ein "Provincial Nominee Programm" (PNP) möglich. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Provinzialregierungen. In Fragen zur Einwanderung nach Kanada kontaktieren Sie bitte die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige beim Bundesverwaltungwww.kanada.de/ympsamt www.bva.bund.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die dafür zuständige Botschaft in Deutschland www.kanada.de, oder die Kanadische Behörde für Staatsbürgerschaft und Immigration unter www.cic.gc.ca
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Vermittlung durch die ZAV
Vermittlungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) konkrete Stellenangebote vorliegen. Arbeitgeber wenden sich an die ZAV, wenn sie sich entschieden haben, Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu suchen. Auch einige Personaldienstleister vor Ort arbeiten mit der ZAV zusammen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit besteht darin, dass bei der Vermittlung durch diese privaten Personaldienstleister für Sie keine Gebühren entstehen. Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen der privaten Personalagenturen können jedoch Kosten verursachen. In vielen Fällen bieten unsere Vermittlungspartner im Auftrage des Arbeitgebers erste Unterstützung vor Ort bei der Einreise (Abholung am Flughafen, Hilfe bei Behördengängen, der Wohnungssuche und ähnliches).
Stellenangebote unter www.arbeitsagentur.de
Stellenangebote im Ausland werden tagesaktuell im Internet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Zugang zum Internet haben Sie bei allen örtlichen Agenturen für Arbeit. Nehmen Sie bitte folgenden Pfad: 1. Stellen-, Bewerberbörse: Arbeits- und Ausbildungssuchende; 2. Stellenangebote suchen; 3. Suchkriterien hinzufügen; 4. Berufsbezeichnung eingeben 5. Land ändern; 6. Zielland anklicken; 7. Suche ausführen. Sollten Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen, senden Sie Ihre Bewerbung an die angegebene Adresse. Am einfachsten ist eine Bewerbung per E-mail, da dies der schnellste Weg ist. Es ist empfehlenswert, immer eine E-mail-Adresse anzugeben, da Arbeitgeber es vorziehen auf diesem Weg ersten Kontakt mit Bewerbern aufzunehmen. Sollten Sie noch Fragen zu den einzelnen Stellenangeboten haben, können Sie sich an die im jeweiligen Angebot genannten Ansprechpartner wenden.
Sollten der ZAV keine Stellenangebote vorliegen, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass es generell keine Arbeitsmöglichkeiten für Sie gibt. Nicht alle Arbeitgeber, die Personal auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, schalten die Internationale Personalvermittlungsagentur der Bundesagentur für Arbeit als Vermittlungsinstitution ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht nur unsere Stellenangebote in der Job-Börse unter www.arbeitsagentur.de regelmäßig anzusehen sondern auch andere Möglichkeiten der Stellensuche zu nutzen.
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Andere Wege der Stellensuche
Arbeitnehmer, die über das Internet einen Arbeitsplatz in Kanada suchen, können sich auf den folgenden Web-Seiten einen ersten Überblick verschaffen. Für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den angeführten Internetseiten sind die externen Anbieter verantwortlich.
Zeitarbeit und Jobvermittlung
www.stellenanbieter.de
www.monster.ca
www.jobshark.ca
www.jobsetc.ca
www.jobopenings.net
www.canadajobs.com
www.allcanadianjobs.com
www.cooljobscanada.com
www.working.canada.com
www.workopolis.com
Job-Seiten der verschiedenen Provinzen
www.bcjob.ca
www.albertajobs.com
www.manitobajobs.ca
www.ontariojobs.com
www.newbrunswick.com
Private Arbeitsvermittler
Es gibt in Kanada eine ganze Reihe privater Arbeitsvermittler, an die Sie sich wenden können. Wir empfehlen darauf zu achten, dass diese als „Immigration Consultants“ registriert sind. Oft bilden private Arbeitsvermittler einen Bewerberpool und gehen mit diesen Bewerbungen initiativ auf Arbeitgeber zu. Dafür nehmen diese in der Regel eine Gebühr, die sich von Vermittler zu Vermittler stark unterscheiden kann. Im Gegensatz dazu arbeitet die ZAV nur mit privaten Arbeitsvermittlern zusammen, wenn diese uns konkrete Stellen und Arbeitgeber benannt haben. Ferner haben diese sich bei einer Zusammenarbeit mit der ZAV verpflichtet, keine Vermittlungsgebühr zu erheben.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die ZAV keine Empfehlungen für die Wahl eines privaten Arbeitsvermittlers aussprechen kann.
Jobmessen
In den letzten Jahren hat die ZAV verschiedene Jobmessen organisiert. An diesen Messen nahmen kanadische Arbeitgeber und kanadische Personaldienstleister teil, die konkrete Stellen zu besetzen hatten. Das Angebot auf diesen Messen wurde abgerundet durch die Teilnahme von Vertretern der Provinzregierungen, der kanadischen Botschaft, des Bundesverwaltungsamtes und der ZAV, die für weiterführende Fragen zur Verfügung standen. Eine Übersicht der Veranstaltungen der ZAV finden Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/veranstaltungen.
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Bewerbung
Als Bewerbungslage benötigen die Arbeitgeber ein Anschreiben (Coverletter) und Lebenslauf (Resume) in englischer Sprache. Es sollten umfangreiche Informationen zu Ihrer bisherigen Arbeitserfahrung enthalten sein. Bitte informieren Sie sich über die übliche Form einer Bewerbung im nordamerikanischen Raum. Einen englischen Muster-Lebenslauf können Sie unten auf dieser Seite runterladen.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Anforderungen im konkreten Stellenangebot. Nicht selten werden zusätzlich deutsche Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) sowie Kopien von Arbeits- und Ausbildungszeiten gefordert.
Es kann auch nicht schaden, schon in der Bewerbung anzugeben, dass Ihr polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag ist. Dies ist wichtig, da Sie sonst keine Arbeitsgenehmigung für Kanada erhalten.
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Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, in der die Berufsausbildung bundesweit gesetzlich einheitlich geregelt ist, hat jede kanadische Provinz ihre eigenen Vorschriften zum Ausbildungswesen und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Wenn Sie als Ausländer in Kanada eine Arbeit aufnehmen möchten, sollten Sie daher für die jeweilige Provinz prüfen, ob ihr Beruf zu den sog. „compulsary trades“ zählt - also zu den Berufen, für die eine Berufsanerkennungsprüfung (theoretisch und ggfs. praktisch) in der Provinz erforderlich ist. Sollte dies für Sie zutreffen, werden Sie sich dieser Prüfung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens stellen müssen. Die Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis kann vom Bestehen dieser Prüfung abhängen. Diese Prüfungen sind nicht zu unterschätzen, da sie in Englisch absolviert werden müssen.
Mit weit über zwanzig Berufen finden Sie die meisten „compulsary trades“ in der Provinz Alberta. Hier haben Sie sechs Monate Zeit, die Berufsanerkennungsprüfung zu absolvieren. Sollten Sie eine befristete Arbeitsgenehmigung besitzen, die in der Regel auf die Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber in einer Provinz beschränkt ist, müssten Sie im Fall von Alberta bei Nichtbestehen der Prüfung (und ggfs. auch der Nachprüfung) Kanada wieder verlassen. Denn ihre Arbeitsgenehmigung würde automatisch aufgehoben und Sie wäre auch nicht für einen alternativen Arbeitgeber in einer anderen Provinz gültig. Im Einzelfall unterstützen kanadischen Arbeitgeber ihre neuen Mitarbeiter aus dem Ausland bei der Vorbereitung auf diese Prüfung.
Musterlebenslauf und "Arbeiten in Kanada":
Musterlebenslauf Kanada (
pdf, 10 kB)
Arbeiten in Kanada (2009) (
pdf, 747 kB)
Weiterführende Informationen:
www.bva-bund.de
Online-Angebot des Bundesverwaltungsamtes mit Informationen für Auswanderer und Auslandstätige. Die Webseite bietet einen Überblick über die verfügbaren Publikationen und Kontaktadressen der Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige.
www.entwicklungsdienst.de
Die Webseite des Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" informiert über berufliche Tätigkeiten für Fach- und Führungskräfte in der Entwicklungszusammenarbeit. Über die oneworld-jobs-Datenbank finden Fach- und Führungkräfte Angebote in Afrika, Asien, Australien/Ozeanien, Europa, Mittel- und Südamerika, Nordamerika.
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