Arbeiten in Irland
Arbeitsmarkttrends
Die irische Wirtschaft ist im Vorjahr überraschend um 1,1 Prozentpunkte gewachsen. Irland hatte als erstes Land Schutz unter dem EU-Rettungsschirm gesucht und gilt als Musterschüler unter den Krisenstaaten. Experten der irischen Zentralbank und des Konjunkturinstituts ESRI rechnen 2012 mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 2,3 Prozentpunkten, während die EU-Kommission aufgrund der anhaltenden Euro-Krise erneut nur 1,1 Prozentpunkte Wachstum veranschlagt. Impulse für den wirtschaftlichen Aufschwung kommen vor allem aus der in Irland traditionell wichtigen Außenwirtschaft. Die irische Exportstärke soll sich langfristig auch günstig auf den Arbeitsmarkt auswirken.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor sehr angespannt, was sich auch in den Beschäftigungszahlen widerspiegelt. Diese sind 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent gesunken. Eurostat-Erhebungen zufolge lag der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung bei 60 Prozent und somit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 64,2 Prozent. 19,5 Prozent der irischen Arbeitnehmer waren in der Industrie, 75,8 Prozent im Dienstleistungssektor und 4,6 Prozent in der Landwirtschaft beschäftigt.
Irland wies im März 2012 eine saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 14,5 Prozent auf, 0,4 Prozentpunkte mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sie lag weit über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der 27 EU-Länder von 10,2 Prozent. Vor allem junge irische Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren sind wie in fast allen EU-Ländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr sogar um 1,6 Prozentpunkte gestiegen: 30,3 Prozent der Irinnen und Iren zwischen 15 und 24 Jahren waren im März 2012 ohne Arbeit. Die irische Jugendarbeitslosigkeitsquote lag damit deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 22,6 Prozent. Die männliche Bevölkerung in Irland wies im März 2012 mit 17,6 Prozent eine weitaus höhere Arbeitslosenquote als die weibliche Bevölkerung auf. Deren Quote betrug 10,7 Prozent. Die Regionen mit den wenigsten Arbeitslosen sind Dublin und der zentrale Osten, während im Südosten die Arbeitslosenquote am höchsten ist.
Welche Berufe haben gute Chancen?
Zu den irischen Wachstumsbranchen 2011 gehören laut Germany Trade and Invest:
- die chemische Industrie
- die Informations- und Kommunikationstechnik
- die Medizintechnik
Hier bestehen für Fachkräfte, Techniker/innen und Ingenieurinnen und Ingenieure sowie für IT-Fachkräfte verhältnismäßig gute Aussichten.
Auch werden folgende Berufsgruppen auf dem irischen Arbeitsmarkt nachgefragt:
- ähnlich wie in Deutschland Berufe im Gesundheitswesen: Ärztinnen und Ärzte, Zahnmediziner/innen, Fachkrankenpfleger/innen, therapeutische Berufe, Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten
- hochqualifizierte Fachkräfte im Bereich Forschung und Entwicklung (vor allem Chemie, Biologie, Pharmazie, Logistik)
- Verkaufsberater/innen
- Fach- und Führungskräfte in Marketing & Vertrieb
- Callcenter-Mitarbeiter/innen
- Finanzanalystinnen und Finanzanalysten, Risikoanalytiker/innen
- Wirtschaftsprüfer/innen, Fach- und Führungskräfte für Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
In anderen Bereichen gibt es derzeit keine oder nur wenige offene Stellen zu besetzen. Dazu gehört vor allem die Bauwirtschaft, die von der Krise besonders betroffen war und noch immer schwer mit rückläufiger Investitionstätigkeit zu kämpfen hat.
Für einen Arbeitsaufenthalt in Irland ist Englisch, die zweite Amtssprache des Landes, Voraussetzung. Das irische Gälisch ist zwar die erste Amtssprache, findet aber im Alltag nur noch im äußersten Westen Irlands Verwendung.
nach oben Druckversion
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Irland einreisen. Auch wenn sie sich längerfristig in Irland aufhalten, sind sie grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Gleichwohl hat jeder EU-Mitgliedstaat in Ausnahmefällen das Recht, nach drei Monaten den weiteren Verbleib im Land von der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung abhängig zu machen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann beispielsweise mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung verweigert werden, aus gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen vergleichbar wäre. Da Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, brauchen Sie sich bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung können Sie sofort nach Ihrer Ankunft aufnehmen.
nach oben Druckversion
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Irland sind um ein Sechstel höher als in Deutschland (Stand: Januar 2009). Insbesondere Mieten und Kraftfahrzeugsteuern sind kostspielig.
Beispiel für durchschnittliche Preise in Dublin
| Konsumgut | Durchschnittliche Preise
in Dublin
| | 800 Gramm Weißbrot | 1,35 € | | 1 Pint Bier im Pub | 4,35 € | | Eintrittskarte ins Kino | 9,25 € | | 1 Liter Diesel | 1,13 € |
Stand: November 2008
Quelle: Central Statistics Office
Das statistische Amt Irland veröffentlicht zweimal pro Jahr einen Vergleich der Verbraucherpreise in Dublin und außerhalb Dublins (Bi-annual average price analysis). Dort finden Sie die Durschnittspreise für zahlreiche Güter des täglichen Bedarfs. Sie können die Publikation unter www.cso.ie kostenlos herunterladen.
Löhne und Gehälter
In den Branchen Handel und Dienstleistungen sowie in Hilfsberufen verdienen irische Arbeitnehmer oftmals mehr als Arbeitnehmer in Deutschland, in den anderen Berufen liegt das Gehalt meist etwas unter dem deutschen Durchschnitt. In Dublin und im Zentrum Irlands verdient man am besten, da sich dort viele internationale Konzerne niedergelassen haben, die oft überdurchschnittliche Löhne und Gehälter bezahlen. Löhne und Gehälter werden oft pro Woche angegeben. Der Mindestlohn für erwachsene Arbeitnehmer mit Berufserfahrung beträgt
8,65 € pro Stunde. Nationale Lohnvereinbarungen über „Social Partnership Agreements“ sind nicht bindend. Sonntagsarbeit muss finanziell oder durch Freizeitausgeglichen werden.
Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht üblich. Private Renten- oder Krankenzusatzversicherungen werden häufig vom Arbeitgeber übernommen, ebenso andere Zusatzleistungen wie Firmenwagen, Mobiltelefone, bezuschusste Katinenessen oder Fitnesstudio-Mitgliedschaften. Auch leistungsbezogene Erfolgsbeteiligungen sind üblich. Hier kommt es darauf an, im Bewerbungsgespräch gut zu verhandeln – bei den Zusatzleistungen gibt es die größten Spielräume.
Nach Angaben des Central Statistics Office CSO verdienten Ende 2008 Beschäftigte im Industriesektor durchschnittlich 778 € pro Woche, im Finanzsektor 951 €. Manager bekamen in der Finanzbranche im Schnitt 1.270 € pro Woche, im Industriesektor 1.163 €. Büro-, Verkaufs- und Servicekräfte verdienten im Finanzsektor 637 €, in der Industrie 747 €. Produktionsarbeiter in der Industrie bekamen im Schnitt 640 €.
Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Irland
| Berufliche Position | Bruttomonatsentgelt | | Geschäftsführer eines kleinen/mittleren Unternehmens | 7.500 - 11.650 € | | Vertriebsleiter | 5.400 - 6.650 € | | Bauingenieur | 2.900 - 5.800 € | | Webseitenentwickler | 2.400 - 4.580 € | | Fremdsprachensekretär | 2.500 - 3.000 € | | Buchhalter | 2.330 - 2.670 € | | Kraftfahrer | 2.750 - 3.330 € | | Ungelernte Arbeitskraft, z.B. Küchenhilfe | 1.250 - 1.670 € |
Stand: 2008
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH/irische ArbeitsvermittlungsagenturenSozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich länger als ein halbes Jahr in Irland aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten. In Irland müssen Sie sich beim örtlichen Finanzamt anmelden und bekommen eine Chipkarte, auf der Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespeichert werden.
Die Einkommensteuer wird nach dem System „PAYE“ (Pay As You Earn) einbehalten und direkt durch den Arbeitgeber abgeführt. Im Jahr 2009 gelten folgende Steuersätze: Ledige ohne Unterhaltspflicht zahlen auf Bruttoeinkommen bis zu 36.400 € 20 Prozent Einkommensteuer; für Unterhaltspflichtige gilt dieser Steuersatz für Einkommen bis zu 40.400 €, für Verheiratete, bei denen nur ein Partner ein Einkommen bezieht, gilt er bis zu 45.400 €; verheiratete Paare, bei denen beide Partner verdienen, zahlen 20 Prozent Steuer auf ein Einkommen bis zu 72.800 €. Auf Einkommensteile, die diese Grenzen überschreiten, werden jeweils 41 Prozent Steuern erhoben.
Darüber hinaus wurde zum Januar 2009 die sogenannte „Income Levy“ eingeführt. Sie beträgt grundsätzlich 1 Prozent des Bruttoeinkommens für die ersten 100.100 €, 2 Prozent für die nächsten 150.020 €, 3 Prozent für darüber hinausgehende Einkommensteile. Einkommen von maximal 18.304 € sind von dieser Steuer befreit.
Wer sehr wenig verdient, kann von der gesamten Einkommensteuer ausgenommen werden – das hängt jeweils von der persönlichen Situation ab. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie unter www.revenue.ie (> Employees’ Guide to PAYE). Dort können Sie sich auch über andere spezielle Fragen zur Einkommensteuer informieren.
Wer bei einem privaten Unternehmen angestellt ist, muss außerdem Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen bis wöchentlich 500 € betragen sie für die meisten Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft 4 Prozent, die ersten 127 € pro Woche sind beitragsfrei. Bei einem höheren Einkommen liegen die Beiträge im Allgemeinen bei 6 Prozent, auf die ersten 127 € werden 2 Prozent Beiträge erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt seit 2009 bei einem Jahreseinkommen von 52.000 €. Außerdem fallen weitere Gebühren an (Beiträge zum Gesundheitsdienst und employment/training): Sie machen grundsätzlich 2 Prozent des Einkommens aus – ohne Grenze nach oben.
Detaillierte Informationen und aktuelle Beitragssätze finden Sie bei der irischen Steuerbehörde unter www.revenue.ie und beim Department of Social and Family Affairs unter www.welfare.ie.
nach oben Druckversion
Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > JOBBÖRSE > Erweiterte Suche > Land ändern). Über die Auswahl „Sie suchen“ können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Stellen finden Sie auch auf dem EURES-Portal (http://ec.europa.eu/eures). Neben einer Vielzahl von Jobangeboten finden Sie hier ausführliche Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellen speziell für Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitätsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/euraxess).
Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der irischen Behörde für Ausbildung und Arbeit „FÁS“ (Foras Aiseanna Saothai) hilfreich: www.fas.ie. Hier sollten Sie vor allem die „Services for Jobseekers“, die FÁS anbietet, in Anspruch nehmen. Firmenadressen lassen sich über die Deutsch-Irische Handelskammer (www.german-irish.ie) finden. Wer vor Ort nach einer Beschäftigung suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der staatlichen Behörde „FÁS" zurückgreifen.
Stellensuche im Ausland während des Bezugs von Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für drei Monate dort weiter beziehen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Sie müssen die Leistungsmitnahme frühzeitig vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) ein Dokument (Portable Document U2) für die Mitnahme Ihres deutschen Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche aus.
Weitere Informationen zum Thema PD U2 finden Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung (Merkblatt 20 EU).
nach oben Druckversion
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, führen kaum zum Erfolg. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma zu erfahren, bei der Sie sich bewerben wollen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
In der Regel können Sie sich auch online bewerben: mit einem E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder mit einer eigenen Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, können Sie im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung nachlesen. Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
nach oben Druckversion
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen, sogenannte reglementierte Berufe (z.B. Arzt oder Lehrer), sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) auf www.bibb.de werden Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die sogenannten Europass-Zeugniserläuterungen (www.europass-info.de) liefern eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Die Dokumente enthalten auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem geben die Zeugniserläuterungen Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie auf den Internetseiten http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org.)
nach oben Druckversion
Arbeits- und Vertragsrecht
In Irland sind Arbeitsverhältnisse weniger stark gesetzlich geregelt als in Deutschland. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezug auf geltende Kollektivverträge, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Regelungen bei Krankheit, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen und sonstige Sondervereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden, der Arbeitgeber muss Ihnen aber spätestens zwei Monate nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Konditionen aushändigen.
Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Auch nach der Probezeit sind die Kündigungsfristen sehr kurz, sie betragen für Beschäftigte, die zwischen 13 Wochen und zwei Jahren beim selben Unternehmen waren, eine Woche und steigern sich erst nach fünf Jahren auf vier Wochen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich begründet.
Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt höchstens 48 Stunden pro Woche (saisonale Spitzen können über das Jahr ausgeglichen werden). Üblich sind 37 bis 40 Stunden. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, in vielen Kollektivverträgen sind bis zu fünf Wochen vorgesehen. Wer allerdings im Durchschnitt weniger als 26,25 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt nur anteiligen Urlaub. Es gibt neun gesetzliche Feiertage.
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte Krankengeld ab dem vierten Tag, sie müssen dazu 39 Wochen lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und einen Antrag an das Department of Social Welfare stellen. Je nach Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag kann auch der Arbeitgeber Krankengeld zahlen.
Wer arbeitslos wird, bekommt für maximal 15 Monate Arbeitslosengeld – vorausgesetzt, er oder sie hat zuvor in die Sozialversicherung eingezahlt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach dem vorherigen Arbeitseinkommen. Die Auszahlungsdauer hängt davon ab, wie lange zuvor in die Versicherung eingezahlt wurde. Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden. Genaue Informationen und Zahlen dazu finden Sie auf der Homepage des Department of Social and Family Affairs www.welfare.ie (> Jobseekers Benefit and Allowance). Das Geld wird normalerweise wöchentlich in bar vom örtlichen Sozialversicherungsamt ausgezahlt. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes können Bedürftige Arbeitslosenhilfe (unemployment allowance) bekommen.
Wer seine Arbeit verliert, weil der Arbeitgeber Stellen streicht oder kein Geld mehr hat, hat Anspruch auf eine Abfindung (redundancy payment) vom Arbeitgeber oder hilfsweise aus dem Social Insurance Fund, wenn er zwei Jahre beim gleichen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Abfindung beträgt zwei Wochen des vorigen Verdienstes pro Beitragsjahr plus eine Woche Bonuszahlung.
In Irland gibt es etwa 50 Gewerkschaften: Adressen finden Sie unter www.ictu.ie und unter http://en.wikipedia.org (> trade unions). Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen; Betriebsräte gibt es allerdings selten in kleineren Unternehmen. Wenn dies nicht reicht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lösung über den Labour Court suchen, eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle. In Fragen von Kündigung und Lohnzahlung ist der Rights Commissioner zuständig.
nach oben Druckversion
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/social. Detaillierte Hinweise zur Arbeitslosenversicherung finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Das irische Sozialversicherungssystem bietet im Wesentlichen Versicherungsschutz im Falle von Alter, Krankheit, Behinderung, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Das öffentliche Gesundheitswesen umfasst acht regionale Gesundheitsbehörden (Health Boards), die dem Gesundheitsministerium unterstehen. Sie erhalten eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (RSI), die für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge (PRSI) sowie für steuerliche Zwecke verwendet wird. Die Leistungen aus der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine Medical Card verfügen (untere Einkommensklassen). Sie haben Anspruch auf kostenfreie Behandlung in staatlichen Krankenhäusern. Versicherte der Kategorie II haben Anspruch auf kostenfreie stationäre Behandlung in staatlichen Krankenhäusern (einschließlich der Facharztbehandlung), wobei sie eine tägliche Gebühr entrichten müssen. Die Behandlung durch einen praktischen Arzt (General Practitioner oder GP) muss man selbst bezahlen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Weitere Informationen finden Sie beim Department of Social, Community and Family Affairs (www.welfare.ie) oder beim Department of Health and Children (www.dohc.ie).
nach oben Druckversion
Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Irland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung. Öffentlich geförderte Betreuungsplätze gibt es in Irland kaum, private Betreuung kostet durchschnittlich 75 € pro Woche. Säuglinge und Kinder bis zum Alter von sechs Jahren werden in Spielgruppen (playgroups) und -schulen (playschools), Krippen (crèches), Montessori-Gruppen und von Tagesmüttern (childminders) betreut. Informationen dazu finden Sie unter www.childcare.ie. Dort können Sie auch – gegliedert nach Regionen (Counties) – die Adressen von Betreuungseinrichtungen recherchieren. Die meisten Vier- bis Fünfjährigen besuchen eine Vorschulklasse der Grundschulen. Kinder von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig.
"Bei uns im County Sligo kommen die Kinder mit vier, fünf Jahren in die Grundschule. Unser Sohn John-Alfred ist jetzt sechs, unsere Tochter Elisa neun Jahre alt. Beide gehen in die Grundschule in Carns, das ist eine sehr kleine 2-teachers-school auf dem Land mit nur 31 Kindern. Die beiden Lehrer unterrichten jeweils vier Klassenstufen gleichzeitig in einem Klassenraum. Das ist so wie früher in Deutschland auf den Dorfschulen.“
Uschi O‘ Connor lebt mit ihrem irischen Mann Raymond und der Familie auf einem Pferdehof im County Sligo.
Ein Großteil der Schulen wird von der katholischen Kirche betrieben und vom Staat gefördert. Im Juli und August sind Schulferien. In Dublin gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de.
Kindergeld (Child Benefit) wird für jedes Kind bis zum 16. Geburtstag gezahlt (bei Kindern in Vollzeitausbildung bis zum 19. Geburtstag). Es beträgt monatlich 166 € pro Kind (für das dritte und jedes weitere Kind 203 €). Da der irische Staat aufgrund der Wirtschaftskrise sparen muss, bekommen 18-Jährige seit Januar 2009 nur noch die Hälfte des regulären Kindergelds; ab 2010 soll das Kindergeld für18-Jährige vollständig gestrichen werden. Neben dem Kindergeld bekommen Eltern für Kinder unter fünf Jahren Unterstützung. Seit März beträgt dieses Early Childcare Supplement 83 € pro Monat.
Wenn Sie in Irland Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Iren. Mütter können 26 Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen und bekommen in dieser Zeit auf Antrag etwa 80 Prozent ihres Gehalts von der Sozialfürsorge. Bezugsgröße ist das Gehalt im vorletzten Steuerjahr, man bekommt jedoch mindestens 230,30 €, höchstens 280 € pro Woche. Voraussetzung ist, dass man vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens 39 Wochen lang in die Sozialversicherung einbezahlt hat (Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden). Nach dem Mutterschaftsurlaub können weitere 16 Wochen unbezahlter Urlaub genommen werden.
Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf den Websites des Department of Education and Science unter www.education.ie, beim Department of Social and Family Affairs unter www.welfare.ie und beim Informationssystem der Regierung unter www.citizensinformation.ie.
nach oben Druckversion
Weiterbildung
In Zeiten schneller und tief greifender Veränderungen, die sich überall in unserer Arbeits- und Lebenswelt bemerkbar machen, erweitert lebenslanges Lernen die individuellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer sichern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildung wird zu einer Daueraufgabe. Zu den vielfältigen Möglichkeiten, die der Weiterbildungsmarkt in Deutschland bereithält, kommen die Angebote im europäischen Ausland.
In Irland gibt es zahlreiche Weiterbildungswege: Zuständig für Arbeitslose und Arbeitssuchende sind unter anderem die staatlichen Einrichtungen FÁS (An Foras Áiseanna Saothair, The Trainíng and Employment Authority; Behörde für Berufsbildung und Beschäftigung, www.fas.ie, mit Kurssuchmaschine) und Vocational Education Committees (VEC), die es in jeder Grafschaft gibt (Beispiele: www.monaghanvec.ie oder www.cdvec.ie). Staatliche Agenturen wie Fáilte Ireland (www.failteireland.ie), Bord Iascaigh Mhara (BIM) (www.bim.ie ) oder Coillte (www.coillte.ie) bieten spezielle Kurse für bestimmte Berufsbereiche an.
Auf der Website der irischen Regierung gibt es unter www.irlgov.ie eine Linkliste sämtlicher staatlicher Bildungsangebote, darunter auch alle Weiterbildungsinstitute. www.citizensinformation.ie, eine staatliche Suchmaschine, wartet mit zahlreichen nützlichen Links zum Thema Weiterbildung auf; sie verlinkt auch auf die irischen Universitäten, die Weiterbildungsangebote haben.
Die Open University bietet auf ihrer Homepage unter www.open.ac.uk eine Kurssuchmaschine für offene Universitätskurse und –seminare an, die vor allem für Arbeitnehmer gedacht sind. Unter www.nightcourses.com gibt es neben einer Suchmaschine für Weiterbildungsseminare eine umfangreiche Linkliste mit verschiedenen Weiterbildungsangeboten.
Der Regional Educational Guidance Service for Adults (REGSA), www.regsa.org, verlinkt auf sämtliche weiterbildungsrelevanten irischen Homepages, vor allem regionale Angebote.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt (www.inwent.org ) in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen die Datenbank über www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
www.sozialkompass.eu
Der Sozialkompass Europa ist eine interaktive Datenbank, mit der Sie gezielt Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in der EU abrufen können. Die Informationen aus der Datenbank können vom Nutzer individuell zusammengestellt werden je nach den Themen und Ländern, die ihn im Vergleich interessieren.
nach oben Druckversion
|
|